Begründung der Erstattungspflicht

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant/-in, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein(e) Mandant/-in hat wegen des Fahrzeugschadens die bei Ihnen bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen.

Gemäß § 86 Satz 1 VVG geht der Ersatzanspruchauf Sie nur in dem Umfang über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Bei meinem Mandanten/meiner Mandantin verbleibt ein wirtschaftlicher Nachteil im Umfang des von der Erstattung ausgenommenen Selbstbehalts (OLG Hamm, Urt. v. 07.05.2004 - 20 U 48/04, SVR 2004, 469).  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

 

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