Name der
Versicherung
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Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant/-in, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein(e) Mandant/-in hat wegen des Fahrzeugschadens die bei Ihnen bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen.
Gemäß § 86 Satz 1 VVG geht der Ersatzanspruchauf Sie nur in dem Umfang über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Bei meinem Mandanten/meiner Mandantin verbleibt ein wirtschaftlicher Nachteil im Umfang des von der Erstattung ausgenommenen Selbstbehalts (OLG Hamm, Urt. v. 07.05.2004 - 20 U 48/04, SVR 2004, 469).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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