Bei spätem Gelb einfahrender Mandant und Linksabbieger

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... links abbiegende... Versicherungsnehmer... ist mit dem entgegenkommenden Kraftfahrzeug meines Mandanten im Kreuzungsbereich zusammengestoßen, wobei mein Mandant in der späten Gelbphase der für ihn geltenden Verkehrssignalanlage in den Kreuzungsbereich eingefahren war.

Andererseits hätte jedoch Ihr... Versicherungsnehmer... mit einem solch relativ häufigen Verkehrsverstoß rechnen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.09.2015 - I-1 U 168/14, SP 2017, 438) und sein Augenmerk als Linksabbieger darauf richten müssen (vgl. KG, Urt. v. 21.11.1983 - 12 U 1235/83, VM 1984, 36).

Wegen dieser schwerwiegenden Sorgfaltspflichtverletzung Ihr... Versicherungsnehmer... sind 50 % des entstandenen Schadens zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt