Alleinhaftung des von rechts kommenden Beklagten, wenn der Mandant bei Grün in die Kreuzung einfährt

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Fahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... hat außerhalb des eigentlichen Kreuzungsraums gestanden; wo genau, bedarf keiner Feststellung.

Entscheidend ist, dass Ihr... Versicherungsnehmer... kein... bevorrechtigte... Nachzügler gewesen ist. Vielmehr war sie/er gegenüber dem Querverkehr und damit gegenüber dem Fahrzeug meines Mandanten wartepflichtig. Diese Pflicht hat sie/er schuldhaft verletzt. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins.

Das starke Beschleunigen beider Fahrzeuge geht nicht zu Lasten meines Mandanten. Meinem Mandanten kann nicht vorgeworfen werden, er habe sein Fahrzeug zu stark beschleunigt, er musste nicht damit rechnen, dass der Wagen Ihre... Versicherungsnehmer... mit einem Schnellstart vor ihm nach links in die Straße abbiegen wird.