Name der
Versicherung
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PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem Unfall ist ungeklärt geblieben, ob Ihr... Versicherungsnehmer... als Geradeausfahrende... oder mein Mandant als Linksabbieger in die mit einer zusätzlichen Diagonalampel geregelte Kreuzung eingefahren ist.
Damit kann keiner der Unfallbeteiligten dem Gegner ein Verschulden nachweisen. Es kann andererseits auch niemand einen Entlastungsbeweis nach § 17 Abs. 3 StVG erbringen.
Der Beweis des ersten Anscheins spricht in einem solchen Fall nicht für ein Verschulden des Linksabbiegers, da von einem atypischen Sachverhalt auszugehen ist.
Für die Haftungsverteilung ist nicht davon auszugehen, dass meinem Mandanten als Linksabbieger gegenüber Ihre... Versicherungsnehmer...
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