I. Der Betroffene ist durch Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr zu einer Geldbuße in Höhe von 250,- EUR verurteilt worden. Zudem ist ihm ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt worden.
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