Berechnungsbeispiele für Gebühren im Strafverfahren

Autor: Adelheid Drotleff

Vernehmungsterminsgebühr

Beispiel

M wird der Unfallflucht bezichtigt. Da er den Führerschein nicht freiwillig herausgibt, wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Anschließend soll M vom Staatsanwalt vernommen werden. Rechtsanwalt R wird Verteidigungsvollmacht erteilt, er nimmt an der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft teil. Das Verfahren wird danach eingestellt.

Rechtsanwalt R rechnet jeweils die Mittelgebühr ab:

Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG

220,00 Euro

Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG

181,50 Euro

Terminsgebühr Nr. 4102 Nr. 2 VV RVG

187,00 Euro

Zwischensumme:

588,50 Euro

zzgl. Auslagen, Mehrwertsteuer

 

Mehrere Vernehmungstermine an einem Tag

Beispiel

In Anwesenheit des Verteidigers vernimmt die Staatsanwaltschaft den M und führt ihn anschließend dem Haftrichter vor. M hat Ausführungen vor dem Haftrichter zur Inhaftierung gemacht.

Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG

220,00 Euro

Verfahrensgebühr mit Zuschlag Nr. 4105 VV RVG

221,50 Euro

Terminsgebühr mit Zuschlag Nr. 4103, 4102 Nr. 2 VV RVG

228,50 Euro

Zwischensumme:

670,00 Euro

zzgl. Auslagen, Mehrwertsteuer

 

Erforderlichkeit des Verhandelns

Bei der Terminsgebühr Nr. 4102 VV RVG genügt regelmäßig die Teilnahme, d.h. die Anwesenheit. Lediglich in den Varianten der Abs. 3 und 4 der Nr. 4102 VV RVG wird ein Verhandeln gefordert. Verhandeln geht über die bloße Teilnahme hinaus und verlangt ein aktives Tun.

Mandatsentzug

Beispiel