Autor: Adelheid Drotleff |
Die einzelnen Gebührentatbestände sind im Teil 4 VV RVG aufgeführt.
Dem Rechtsanwalt stehen in Strafsachen u.a. folgende Gebühren zu:
stets eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG, | |||||||
im vorbereitenden Verfahren:
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im gerichtlichen Verfahren:
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diverse Zusatzgebühren im Einzelfall:
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