Berechtigung zum kleinen Schadensersatz nach Veräußerung der mangelbehafteten Kaufsache
BGH, Beschluß vom 10.06.1998 - Aktenzeichen V ZR 324/97
DRsp Nr. 1998/16528
Berechtigung zum "kleinen" Schadensersatz nach Veräußerung der mangelbehafteten Kaufsache
»Macht der Käufer den sog. "kleinen" Schadensersatzanspruch geltend und beruft er sich wegen der Höhe seines Schadens auf ein Gutachten, das sich über die Kosten für eine Herrichtung des verkauften Gegenstandes in einen mangelfreien Zustand verhält, so wird diese Schadensberechnung nicht dadurch unzulässig, daß er die mangelbehaftete Kaufsache weiterveräußert.«