BGH - Beschluß vom 10.06.1998
V ZR 324/97
Normen:
BGB § 463 ;
Fundstellen:
BB 1998, 1659
BGHR BGB § 463 Schadensersatz 1
JZ 1998, 859
MDR 1998, 1091
NJW 1998, 2905
WM 1998, 1783
ZIP 1998, 1313
ZfS 1998, 335
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Frankfurt a.M.,

Berechtigung zum kleinen Schadensersatz nach Veräußerung der mangelbehafteten Kaufsache

BGH, Beschluß vom 10.06.1998 - Aktenzeichen V ZR 324/97

DRsp Nr. 1998/16528

Berechtigung zum "kleinen" Schadensersatz nach Veräußerung der mangelbehafteten Kaufsache

»Macht der Käufer den sog. "kleinen" Schadensersatzanspruch geltend und beruft er sich wegen der Höhe seines Schadens auf ein Gutachten, das sich über die Kosten für eine Herrichtung des verkauften Gegenstandes in einen mangelfreien Zustand verhält, so wird diese Schadensberechnung nicht dadurch unzulässig, daß er die mangelbehaftete Kaufsache weiterveräußert.«

Normenkette:

BGB § 463 ;

Gründe: