Auf die Beschwerde des Betroffenen vorn 06.02.2012 wird die Verfügung des Amtsgerichts Neubrandenburg über die Ablehnung des Terminsverlegungsantrages vom 02.02.2012 aufgehoben.
Der mit Verfügung des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 25.01.2012 auf den 14.02.2012 anberaumte Hauptverhandlungstermin wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.
I.
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