Berufung

Autor: Hans-Helmut Schaefer

Zeitliche Verschiebung

Häufig verstreicht zwischen dem Urteil der 1. Instanz und dem Urteil der 2. Instanz geraume Zeit. Das Berufungsgericht steht häufig vor der Frage, ob im Hinblick auf die zwischenzeitlich insgesamt verstrichene Zeit von einer Ungeeignetheit des Kraftfahrzeugführers noch auszugehen ist.

Berufungsgericht

Das Berufungsgericht braucht sich nicht eng an die Sperrfristberechnung der Vorinstanz zu halten. Ist jedoch im Hinblick auf den Zeitablauf absehbar, dass keine Ungeeignetheit mehr besteht, muss das Berufungsgericht bei tatbestandsmäßiger Bejahung des zugrundeliegenden Straftatbestands von der Sicherungsmaßregel Entziehung der Fahrerlaubnis samt Verhängung der Sperrfrist absehen. Der Betreffende erhält daher seine Fahrerlaubnis und den Führerschein wieder ausgehändigt.

Unbefriedigende Lösung

Diese teilweise von Justiz her als unbefriedigend angesehene Lösung lässt sich nur durch das Gericht vermeiden, indem schnell terminiert wird. Eine Berufung kann jedoch als rechtsmissbräuchlich angesehen und verworfen werden, wenn sie erkennbar ausschließlich aus dem Grund des Zeitgewinns eingelegt wurde, um sich die Möglichkeit zu eröffnen, dass von einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Zeitablaufs abgesehen wird.

Zeitablauf