I.
Das Amtsgericht Lüdenscheid hat gegen den Angeklagten durch Urteil vom 14. Mai 2003 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 10,00 EURO verhängt. Zugleich ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen worden, dem Angeklagten vor Ablauf eines Jahres keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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