Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1. Dezember 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)soweit der Angeklagte im Fall II. 2 der Urteilsgründe verurteilt worden ist;
b)im Rechtsfolgenausspruch.
2.Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.
3. 4.
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