OLG Koblenz - Urteil vom 07.05.2002
3 U 1190/01
Normen:
BGB § 463 (a.F.) ; GKG § 8 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 540 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2002, 354
Vorinstanzen:
LG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 104/99

Beweiswürdigung nach Richterwechsel

OLG Koblenz, Urteil vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 3 U 1190/01

DRsp Nr. 2002/10976

Beweiswürdigung nach Richterwechsel

Zwar erfordert ein Richterwechsel nach der Beweisaufnahme nicht grundsätzlich die Wiederholung der Zeugenvernehmungen. Ein Einzelrichter verstößt gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Beweisaufnahme, wenn er eine Würdigung einer Zeugenaussagen vornimmt, obwohl die Vernehmung durch einen anderen Einzelrichter durchgeführt wurde. Hat sich der erste Richter nicht mit der Glaubwürdigkeit eines Zeugen auseinandergesetzt, so ist die Beweiswürdigung unvollkommen (§ 286 ZPO); prüft der erkennende Richter dagegen die Glaubwürdigkeit, so stellt dies einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355 Abs. 1 ZPO) dar.

Normenkette:

BGB § 463 (a.F.) ; GKG § 8 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 540 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten großen Schadensersatz nach dem Kauf eines gebrauchten PKW Jaguar XJ 40 3,6 Liter Sovereign.

Die Klägerin kaufte das Fahrzeug vom Beklagten mit schriftlichem Kaufvertrag vom 22.12.1998 unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zum Preis von 20.250,00 DM. Der Beklagte seinerseits hatte den PKW im Juni 1998 von einem Dritten erworben.