Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung der Fahrerlaubnis und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das beim Verwaltungsgericht Ansbach anhängige Klageverfahren.
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