Das Landgericht hat den Angeklagten "wegen Hehlerei, gewerbsmäßiger Hehlerei in drei Fällen, davon in einem Fall wegen Versuchs, Fahren ohne Fahrerlaubnis in sechs Fällen, Trunkenheit im Straßenverkehr und Beleidigung" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und zu einer Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 300 DM verurteilt. Außerdem hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen und bestimmt, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
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