I. Der Betroffene befuhr mit seinem Personenkraftwagen, dessen hintere Stoßstange, in welche die Kennzeichenbeleuchtung eingebaut war, er entfernt hatte, eine öffentliche Straße. Das Amtsgericht Kempten/Allgäu verurteilte ihn deshalb "wegen zweier rechtlich zusammentreffender, fahrlässig begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 18 Abs. 1 StVZO in Verbindung mit § 60 Abs. 4 StVZO, § 19 Abs. 2 StVZO, § 69a Abs. 2 Nr. 3 StVZO, § 24 StVG " zu einer Geldbuße.
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