I. Der Betroffene befuhr mit seinem Personenkraftwagen eine innerörtliche Straße mit der überhöhten Geschwindigkeit von mindestens 65 km/h. Ein Polizeibeamter in Zivil forderte ihn deshalb beim Halt an einer Rotlicht zeigenden Ampel auf, hinter der Kreuzungsanlage auf dem Standstreifen anzuhalten, weil er ihn wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung ansprechen wollte. Der Betroffene, der den Polizeibeamten als solchen erkannte und die Aufforderung verstand, fuhr jedoch davon.
Das Amtsgericht Herford hat den Betroffenen unter anderem wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung gegen die § 24 StVG, § 36 Abs. 1 und 5 StVO, § 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO mit einer Geldbuße belegt.
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