Das Landgericht hat den seit 1979 als Richter am Amtsgericht tätigen Angeklagten wegen Rechtsbeugung "in vier rechtlich zusammentreffenden Fällen" zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft haben jeweils mit der Sachrüge Erfolg. Eines Eingehens auf die vom Angeklagten zudem erhobenen Verfahrensrügen bedarf es daher nicht.
I. Nach den Feststellungen war der Angeklagte als Strafrichter u.a. für die Bearbeitung von Bußgeldsachen zuständig. Im Zeitraum vom 7. November 1994 bis 20. Februar 1995 sah er in vier Verfahren auf die Einsprüche der Betroffenen, gegen die in Bußgeldbescheiden wegen jeweils erheblicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr neben einer Geldbuße auch - wie in der Bußgeldkatalogverordnung (BKatVO) für die zugrundeliegenden Verstöße vorgesehen - ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen worden war, von dessen Anordnung ab, erhöhte jedoch "zum Ausgleich" die Regelbußgelder.
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