BGH - Urteil vom 24.11.1988
4 StR 484/88
Normen:
StGB § 316a Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NStZ 1989, 119

BGH - Urteil vom 24.11.1988 (4 StR 484/88) - DRsp Nr. 1996/5150

BGH, Urteil vom 24.11.1988 - Aktenzeichen 4 StR 484/88

DRsp Nr. 1996/5150

»Für die Feststellung der Absicht, daß der Angriff zur Begehung eines Raubes, eines räuberischen Diebstahls oder einer räuberischen Erpressung geschehen muß, kommt es entscheidend darauf an, von welchen Vorstellungen der Täter konkret bestimmt wird, wenn er den Angriff auf die Entschlußfreiheit des Opfers unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs unternimmt.«

Normenkette:

StGB § 316a Abs. 1 S. 1;
Fundstellen
NStZ 1989, 119