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Rechtsprechung
2008
Sonstige
OVG/VGH
VGH Baden-Württemberg
VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 16.01.2008
5 S 393/06
Normen:
GG
Art.
3
Abs.
1
;
GG
Art.
4
Abs.
1
;
StrG
§
16
Abs.
1
Satz 1 ;
StrG
§
16
Abs.
2
Satz 1 ;
StrG
§
19
Abs.
1
;
StrG
§
19
Abs.
2
;
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 07.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen
11 K 5593/03
Bundesverfassungsrecht; Benutzungsgebühr; Straßenbenutzung, Anbauverbot: Straßenrechtliche Sondernutzung; Sondernutzungsgebühr; Sondernutzungssatzung; Wirtschaftliches Interesse des Gebührenschuldners; Religionsfreiheit Weltanschauungsfreiheit; Religionsgemeinschaft; Scientology; Gemeinnützigkeit; Wirtschaftliche Tätigkeit; Äquivalenzprinzip; Gleichbehandlung
VGH Baden-Württemberg,
Urteil
vom 16.01.2008
- Aktenzeichen 5 S 393/06
DRsp Nr. 2008/6387
Bundesverfassungsrecht; Benutzungsgebühr; Straßenbenutzung, Anbauverbot: Straßenrechtliche Sondernutzung; Sondernutzungsgebühr; Sondernutzungssatzung; Wirtschaftliches Interesse des Gebührenschuldners; Religionsfreiheit Weltanschauungsfreiheit; Religionsgemeinschaft; Scientology; Gemeinnützigkeit; Wirtschaftliche Tätigkeit; Äquivalenzprinzip; Gleichbehandlung
»Zur Rechtmäßigkeit einer Sondernutzungsgebühr für Veranstaltungen einer Organisation, die für sich die Eigenschaft einer Religionsgemeinschaft in Anspruch nimmt ("Church of Scientology").«
Normenkette:
GG
Art.
3
Abs.
1
;
GG
Art.
4
Abs.
1
;
StrG
§
16
Abs.
1
Satz 1 ;
StrG
§
16
Abs.
2
Satz 1 ;
StrG
§
19
Abs.
1
;
StrG
§
19
Abs.
2
;
Tatbestand:
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