Das Amtsgericht Soest hat den Betroffenen wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 68 km/h zu einer Geldbuße von 400,- EURO verurteilt, ihm verboten, für die Dauer von zwei Monaten im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen und angeordnet, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
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