BVerwG - Beschluß vom 26.01.1988 (7 B 189.87) - DRsp Nr. 1994/6712
BVerwG, Beschluß vom 26.01.1988 - Aktenzeichen 7 B 189.87
DRsp Nr. 1994/6712
Das durch Parkuhr gekennzeichnete modifizierte Haltverbot enthält zugleich das - sofort vollziehbare - Gebot, ein dort abgestelltes Kraftfahrzeug alsbald wegzufahren, wenn die Voraussetzungen für ein erlaubtes Handeln nicht (mehr) gegeben sind, und kann somit Grundlage für das Abschleppen des Fahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme sein (im Anschluß an BVerwG, NJW 1978, 656).