Checkliste: Liegen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2a StVO vor? |
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ja |
nein |
Gehört die tatsächlich in ihren Rechten beeinträchtigte Person zum geschützten Personenkreis? |
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Ist eine der in § 3 Abs. 2aStVO genannten Personen erkannt worden? |
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Ist sie zutreffend als geschützte Person subsumiert worden (Irrtum, z.B. bei erwachsen aussehendem Jugendlichen)? |
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Hätte geschützte Person als solche nach äußerlichen Merkmalen erkannt werden können (fahrlässiges Nichterkennen einer Situation)? |
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Musste der Kraftfahrer aufgrund konkreter Anhaltspunkte mit dem Auftauchen einer nach § 3 Abs. 2a StVO geschützten Person rechnen? |
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Wurden die gesteigerten Sorgfaltspflichten (insbesondere Fahrgeschwindigkeit, Aufmerksamkeit) eingehalten? |
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Ist die Gefährdung dieser Personen durch ein Höchstmaß an Sorgfalt ausgeschlossen worden? |
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Lag eine konkrete Gefährdung vor? |
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Lagen "gleitende Sorgfaltspflichten je nach Alter/Hilfsbedürftigkeit vor? |
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