Checkliste: Liegt ein verwertbares Geständnis vor? |
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ja |
nein |
Liegt ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis der Geschwindigkeitsüberschreitung vor? |
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Ist eine freie richterliche Beweiswürdigung im Zusammenhang mit dem übrigen Verfahrensstoff und im Hinblick auf den konkreten Rechtsverstoß gegeben? |
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Nur das Mindestmaß der eingeräumten Geschwindigkeit darf zugrunde gelegt werden. Weitere Anhaltspunkte und Beweiszeichen müssen das Geständnis stützen. |
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Bei glaubhaftem, uneingeschränktem und verwertbarem Geständnis ist die Angabe des Messverfahrens und der Toleranzwerte nicht nötig (BGH, Beschl. v. 19.08.1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291, 303). |
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Abzug der Tachometerabweichung in Abhängigkeit vom Fahrzeugalter, Stichtag 01.01.1991; entsprechend § 57StVZO n.F. und a.F. 7 % des Tachoendwerts immer ausreichend. |
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