Checkliste: Liegt ein verwertbares Geständnis vor?

Checkliste: Liegt ein verwertbares Geständnis vor?

 

 

ja

nein

Liegt ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis der Geschwindigkeitsüberschreitung vor?
Ist eine freie richterliche Beweiswürdigung im Zusammenhang mit dem übrigen Verfahrensstoff und im Hinblick auf den konkreten Rechtsverstoß gegeben?
Nur das Mindestmaß der eingeräumten Geschwindigkeit darf zugrunde gelegt werden. Weitere Anhaltspunkte und Beweiszeichen müssen das Geständnis stützen.

 

 

Bei glaubhaftem, uneingeschränktem und verwertbarem Geständnis ist die Angabe des Messverfahrens und der Toleranzwerte nicht nötig (BGH, Beschl. v. 19.08.1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291, 303).

 

 

Abzug der Tachometerabweichung in Abhängigkeit vom Fahrzeugalter, Stichtag 01.01.1991; entsprechend § 57StVZO  n.F. und a.F. 7 % des Tachoendwerts immer ausreichend.