BGH - Urteil vom 07.02.1961
VI ZR 72/60
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 7 Abs. 2, § 9, § 18 ; StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen:
VRS 20, 336
VersR 1961, 423

Darlegungs- und Beweislast des Fahrers; Geltung des Vertrauensgrundsatzes gegenüber älteren Personen

BGH, Urteil vom 07.02.1961 - Aktenzeichen VI ZR 72/60

DRsp Nr. 1994/6371

Darlegungs- und Beweislast des Fahrers; Geltung des Vertrauensgrundsatzes gegenüber älteren Personen

A. Dem Kfz-Führer obliegt, wenn er nicht zugleich Fahrzeughalter ist, lediglich der Nachweis, daß ihn an einem eingetretenen Unfall kein Verschulden trifft; er hat dagegen nicht zu beweisen, daß der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis i.S. des § 7 Abs. 2 StVG darstellt. B. Der Vertrauensgrundsatz versagt nicht schon gegenüber jeder älteren Person, sondern nur gegenüber erkennbar hochbetagten und gebrechlichen Verkehrsteilnehmern.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 7 Abs. 2, § 9, § 18 ; StVO (a.F.) § 1 ;

Hinweise:

A. So auch BGH v. 25.11.1958, VersR 1959, 298; OLG Bamberg v. 30.1.1973, VersR 1974, 60.

Fundstellen
VRS 20, 336
VersR 1961, 423