I. Die form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg.
1. Zu Recht hat das Landgericht der Zahlungsklage Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkws Porsche, Fahrgestell-Nr. XXX, stattgegeben.
Der Kläger war gemäß §
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|