Deliktsrechtlicher Sorgfaltsmaßstab für Überholvorgänge bei Kfz-Rundstreckenrennen
LG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.1998 - Aktenzeichen 7 O 191/98
DRsp Nr. 2004/1594
Deliktsrechtlicher Sorgfaltsmaßstab für Überholvorgänge bei Kfz-Rundstreckenrennen
Sorgfaltsmaßstab für die Frage deliktsrechtlicher Haftung wegen eines Unfalls bei einem Überholvorgang während eines Kraftfahrzeug-Rundstreckenrennens ist nicht die einschlägige StVO -Regelung (§ 5 Abs. 4 Satz 4) sondern das einschlägige Wettbewerbsreglement.