Einstellung eines Verfahrensmangels gemeinsamen Strafantrages der Eltern des verletzten Kindes
OLG Hamm, Beschluss vom 24.11.2003 - Aktenzeichen 2 Ss 563/03
DRsp Nr. 2006/10338
Einstellung eines Verfahrensmangels gemeinsamen Strafantrages der Eltern des verletzten Kindes
Eltern eines verletzten Kindes können einen Strafantrag nur gemeinsam stellen, so dass das Verfahren wegen eines dauernden Prozesshindernisses einzustellen ist, wenn nur einer der Elternteile innerhalb der Strafantragsfrist Strafantrag gestellt hat.