Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Coburg 3. Zivilkammer vom 10. Dezember 2010 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Amtsgerichts Coburg vom 10. Mai 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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