Das Amtsgericht - Jugendrichterin - hat den Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Mit seiner hiergegen gerichteten Revision rügt er die Verletzung sachlichen Rechts; das zulässige Rechtsmittel führt zum Freispruch.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte dem Zeugen P. G. am 14. September 2001 gegen 22.15 Uhr auf dem Festgelände des Dürkheimer Wurstmarkts einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und ihm dadurch das Nasenbein gebrochen. Der Angeklagte bestreitet die Tat, seine Angaben, wonach er bereits um 21.45 von seinem Großvater, dem Zeugen O. H. am Wurstmarkt mit dessen Pkw abgeholt worden sei, sieht das Gericht als widerlegt an. Es stützt seine Überzeugung, dass der Angeklagte der Täter sei, auf die Aussagen des Verletzten und dreier weiterer Zeugen, die den Angeklagten im Nachhinein wiedererkannt haben wollen. In den Entscheidungsgründen ist dazu u.a. ausgeführt:
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