Entscheidungsrecht des Leasinggebers über die Reparaturdurchführung

 

 

 

Herrn/Frau

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Ort, Datum

Unfall vom

Sehr geehrte...,

nach dem von Ihnen abgeschlossenen Leasingvertrag hat sich der Leasinggeber die Befugnis vorbehalten, in bestimmten Fällen darüber zu entscheiden, ob das Fahrzeug wieder instand gesetzt wird oder nicht. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Bitte setzen Sie sich daher umgehend mit Ihrem Leasinggeber zur Klärung dieser Frage in Verbindung. Zuvor sollte ein Reparaturauftrag zur Vermeidung von Rechtsnachteilen nicht erteilt werden.  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt