Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bruchsal (
Die Mutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500 € festgesetzt.
4.Der Antrag der Mutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
I.
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