FG Berlin - Urteil vom 16.09.2003
7 K 7400/02
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 54

Erforderliche Mindestangaben in einem Fahrtenbuch

FG Berlin, Urteil vom 16.09.2003 - Aktenzeichen 7 K 7400/02

DRsp Nr. 2003/17242

Erforderliche Mindestangaben in einem Fahrtenbuch

Der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs steht die fehlende Angabe des Kilometerstandes des Fahrzeuges bei Beginn und Ende der betrieblich veranlaßten Fahrt entgegen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 ;

Tatbestand:

Die Klägerin erzielt unter dem Künstlernamen ... freiberufliche Einkünfte als Sängerin. Zu diesem Zweck war sie in den Streitjahren in der gesamten Bundesrepublik an einer Vielzahl von Auftrittsorten tätig.

Zum Betriebsvermögen der Klägerin gehörte bis zum Juli 2000 ein ... (Baujahr 1996) - Fahrzeug 1 -, dessen Bruttolistenneupreis 81 000,00 DM betrug. Im August 2000 erwarb die Klägerin zum Preis von 65 172,41 DM zuzüglich 10 427,59 DM Umsatzsteuer (brutto 75 600,00 DM) einen ... (Baujahr 1997) - Fahrzeug 2 -, dessen Bruttolistenneupreis 156 000,00 DM betrug. Zwischen den Beteiligten ist dem Grunde nach unstreitig, dass die Klägerin beide Kraftfahrzeuge sowohl betrieblich als auch privat nutzte.