OLG Dresden - Beschluss vom 02.03.2001
Ss (OWi) 57/01
Normen:
OWiG § 72 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 283
DRsp IV(468)227e

Erforderliche Stellungnahme des Betroffenen vor Wechsel von Verfahren mit Hauptverhandlung zum Beschlussverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 02.03.2001 - Aktenzeichen Ss (OWi) 57/01

DRsp Nr. 2004/1350

Erforderliche Stellungnahme des Betroffenen vor Wechsel von Verfahren mit Hauptverhandlung zum Beschlussverfahren

Entscheidet das Gericht durch Beschluss, nachdem es zunächst eine Hauptverhandlung in Betracht gezogen hat, ist dem Betroffenen zuvor Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme zu geben. Hiervon kann lediglich dann abgesehen werden, wenn das Einverständnis zum schriftlichen Verfahren bereits unzweifelhaft vorliegt.

Normenkette:

OWiG § 72 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 2001, 283
DRsp IV(468)227e