Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. Oktober 2009 - 10 L 888/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.
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