Erläuterung zum Verdienstausfall bei Selbständigen

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

der durch die unfallbedingten Verletzungen eingetretene Wegfall Ihrer Arbeitskraft oder deren Beeinträchtigung begründet allein keinen Schadensersatzanspruch.

Als Schadensersatz kann ein eingetretener wirtschaftlicher Schaden geltend gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere die Minderung des durch Ihre berufliche Tätigkeit  

ansonsten erzielten Gewinns oder die Kosten einer tatsächlichen von Ihnen eingestellten Ersatzkraft.