Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
der durch die unfallbedingten Verletzungen eingetretene Wegfall Ihrer Arbeitskraft oder deren Beeinträchtigung begründet allein keinen Schadensersatzanspruch.
Als Schadensersatz kann ein eingetretener wirtschaftlicher Schaden geltend gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere die Minderung des durch Ihre berufliche Tätigkeit ansonsten erzielten Gewinns oder die Kosten einer tatsächlichen von Ihnen eingestellten Ersatzkraft.
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