Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
soweit Sie durch die unfallbedingten Verletzungen arbeitsunfähig geworden sind, können Schadensersatzansprüche wegen Verdienstausfalls für die ersten sechs Wochen nicht geltend gemacht werden.
In diesem Umfang ist Ihr Arbeitgeber zur Fortzahlung Ihrer Vergütung im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet.
Erst wenn sich die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum erstreckt, kommen für Sie selbst Ersatzansprüche in Betracht, deren Umfang im Einzelnen überprüft werden muss.
Bitte verständigen Sie mich, sobald feststeht, dass der Zeitraum von sechs Wochen überschritten wird. Ich benötige dann eine Gehaltsabrechnung aus dem Monat vor dem Unfall sowie eine Mitteilung Ihrer Krankenkasse über die Höhe der geleisteten Krankengeldzahlung.
Ihr Arbeitgeber kann die Kosten der (sechswöchigen) Lohnfortzahlung bei der gegnerischen Versicherung selbst geltend machen. Ich bin gerne bereit, mit dem Verantwortlichen der Firma hierüber zu reden, wenn Sie damit einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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