Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 30. März 2023 - 5. Kammer (Einzelrichter) - wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung für unwirksam erklärt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.
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