OLG Saarbrücken - Urteil vom 19.11.2002
4 U 152/02
Normen:
BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 346 ; BGB § 459 Abs. 1 ; BGB § 462 ; BGB § 467 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken 12 O 198/01 vom 7. 2. 2002,

Erlöschen des Wandelungsanspruchs nach erfolgloser Mängelbeseitigung bei Einverständnis des Käufers mit weiterem Nachbesserungsversuch

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.11.2002 - Aktenzeichen 4 U 152/02

DRsp Nr. 2003/6276

Erlöschen des Wandelungsanspruchs nach erfolgloser Mängelbeseitigung bei Einverständnis des Käufers mit weiterem Nachbesserungsversuch

Der Käufer eines erwiesenermaßen ursprünglich mit einem Mangel behafteten Kraftfahrzeugs hat sein Recht auf Wandelung nach den §§ 459, 462, 467, 346 BGB verloren, wenn er - nach einem ersten erfolglosen Nachbesserungsversuch - in einem vom Sachverständigen anberaumten Termin mit dem Einbau eines neuen Steuergerätes durch den Verkäufer einverstanden war und dies zur vollständigen Behebung des gerügten Fehlers geführt hat.

Normenkette:

BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 346 ; BGB § 459 Abs. 1 ; BGB § 462 ; BGB § 467 ;

Entscheidungsgründe:

I.