Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen

 

 

 

Herrn/Frau

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Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

die Regulierung Ihres Unfallschadens verzögert sich.

Das gegen Ihren Unfallgegner eingeleitete staatsanwaltschaftliche/ordnungsbehördliche Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Ich benötige die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte und einen entsprechenden Auszug für die gegnerischen Versicherung. Sonst kann ich dort die Haftung Ihres Unfallgegners nicht nachweisen. Ohne einen solchen Nachweis wird die Versicherung keine Zahlung leisten.

Ich habe gleichzeitig nochmals die Akteneinsicht angemahnt und werde auch telefonisch weiter nachfragen, wann mir Akteneinsicht gewährt wird.  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt