AG Kelheim - Urteil vom 22.03.2001
1 C 862/00
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)469a
ZfS 2001, 312

Ersatz aller bei Fachwerkstattreparaturen anfallenden Schadenspositionen

AG Kelheim, Urteil vom 22.03.2001 - Aktenzeichen 1 C 862/00

DRsp Nr. 2003/16878

Ersatz aller bei Fachwerkstattreparaturen anfallenden Schadenspositionen

Im Rahmen der Abrechnung unfallbedingter Kfz-Reparaturkosten auf Gutachterbasis sind alle bei einer Instandsetzung in einer Fachwerkstatt anfallenden Aufwendungen, also insbesondere die Fachwerkstattsätze, ferner Ersatzteilzuschläge sowie Kosten der Fahrzeugverbringung in eine Lackiererei zu ersetzen.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
DRsp I(123)469a
ZfS 2001, 312