Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache nur einen geringen Teilerfolg.
Das Rechtsmittel ist unbegründet, soweit die Beklagten sich gegen Grund und Höhe des dem Kläger zuerkannten Schmerzensgeldes wenden. Darüber hinaus trifft die Beklagten die Verpflichtung zum Ersatz der unfallbedingt eingetreten materiellen Schäden des Klägers, die Gegenstand seines zulässigen und begründeten Feststellungsbegehrens sind.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|