Ersatz für Hilfeleistungen der Schwiegertochter im Rahmen gemeinschaftlicher Haushaltsführung
BGH, Urteil vom 05.02.1963 - Aktenzeichen VI ZR 42/62
DRsp Nr. 1994/6230
Ersatz für Hilfeleistungen der Schwiegertochter im Rahmen gemeinschaftlicher Haushaltsführung
Der Unfallgeschädigte kann eine Rente für Pflege- und Haushaltshilfe auch dann vom Schädiger ersetzt verlangen, wenn die Hilfeleistungen von der Schwiegertochter im Rahmen gemeinschaftlicher Haushaltsführung erbracht werden.
So auch LG Münster v. 10.12.1968, MDR 1969, 481 (Ersatzkraft für Haushaltsführung und Betreuung der Kinder); OLG Hamm v. 26.4.1972, NJW 1972, 1521 = VersR 1972, 1034 auch dann, wenn die Pflege unentgeltlich geleistet worden ist.