OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.03.2008
I-1 U 201/07
Normen:
BGB § 249 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 23.07.2007

Ersatzfähigkeit des durch den Verlust der Möglichkeit des Erwerbs eines Leasing-PKW zu einem Preis unter dem Marktwert entstandenen Schadens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2008 - Aktenzeichen I-1 U 201/07

DRsp Nr. 2009/11391

Ersatzfähigkeit des durch den Verlust der Möglichkeit des Erwerbs eines Leasing-PKW zu einem Preis unter dem Marktwert entstandenen Schadens

Wird ein Fahrzeug durch ein Unfallereignis zerstört, so hat der Schädiger grundsätzlich Schadensersatz in Höhe des Marktwerts zu leisten. Bestand die Möglichkeit, das Fahrzeug nach Auslaufen eines Leasingvertrages zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis zu erwerben, so liegt in dem Verlust der Erwerbsmöglichkeit kein ersatzfähiger Schaden.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Juli 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat durch die angefochtene Entscheidung zu Recht die Klage abgewiesen. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Dem Kläger steht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt die durch ihn in Höhe von 9.560,00 € geltend gemachte Schadensersatzforderung zu.