Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes
BGH, Urteil vom 22.11.1988 - Aktenzeichen VI ZR 126/88
DRsp Nr. 1992/2214
Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes
»Im Rahmen des Schadenersatzanspruchs eines Kindes wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung ist vermehrte elterliche Zuwendung, auch wenn sie mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist, als solche nicht ersatzfähig. Zur Abgrenzung gegenüber einem ersatzfähigen Betreuungsaufwand in derartigen Fällen.«