Ersatzfähigkeit von Umschulungskosten nach einem Verkehrsunfall
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.04.2003 - Aktenzeichen 10 U 145/00
DRsp Nr. 2006/10421
Ersatzfähigkeit von Umschulungskosten nach einem Verkehrsunfall
Kann ein Verkehrsunfallgeschädigter seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, so sind die Umschuldungskosten in einen gleichwertigen Beruf erstattungsfähig. Die Umschuldungskosten in einen höherwertigen Beruf sind nur dann ersatzfähig, wenn anders eine Eingliederung in das Berufsleben nicht mehr möglich ist.