Ersatzpflicht bei Sachverständigenkosten

 

 

 

Herrn/Frau

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Ort, Datum

Unfall vom

Sehr geehrte...,

der Ersatzanspruch meines Mandanten erfasst auch die auf die Sachverständigenkosten entfallende Umsatzsteuer.  

Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 09.04.1984 - II ZR 234/83, NJW 84, 2569, 2570) steht dem Leasingnehmer auch der Anspruch auf Ersatz seines sog. Haftungsschadens zu, also des Betrages, hinsichtlich dessen er selbst gegenüber dem Leasingnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarung ersatzpflichtig wird. Ein Schadenersatzanspruch in diesem Umfang entspricht auch der herrschenden Differenztheorie; ohne Eintritt des Unfallereignisses hätte mein Mandant Aufwendungen durch die Beauftragung des Sachverständigen nicht gehabt; um diesen Betrag unterscheidet sich seine Vermögenslage von der, die ohne Eintritt des Unfalls nach dem Vertrag bestanden hätte.